ISAR SIMWORKS EN
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Lizenz

Lizenzbedingungen

Endnutzer-Lizenzvertrag für alle Werkzeuge von Isar Simworks. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische dient der Information.

Erfasste Werke

Diese Lizenz gilt in gleicher Fassung für alle unter der Marke Isar Simworks veröffentlichten Werkzeuge:

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

SoftwareAlle unter der Marke Isar Simworks veröffentlichten Werkzeuge (siehe Anhang)
UrheberVito Jackson, Isar Simworks, München, Deutschland
Kontaktinfo@isarsimworks.de
Bezugsquelleisarsimworks.de

ISAR SIMWORKS - ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)

Copyright (c) 2026 Vito Jackson (Isar Simworks). Alle Rechte vorbehalten. Lizenzfassung 1.0 vom 16. August 2026

Mit dem Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Ausführen der Software erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen an. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht nutzen und müssen alle Kopien löschen.

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND UND BEGRIFFE

(1) "Software" bezeichnet das oben genannte Werkzeug in allen Bestandteilen, insbesondere: Quelltexte (Lua, Python, JavaScript, HTML, CSS), kompilierte oder verschlüsselte Fassungen davon, Konfigurations- und Datendateien, Grafiken, Symbole, Klänge, Gestaltung und Layout der Bedienoberfläche (WebUI), Farb- und Gestaltungskonzept, Dokumentation, Beispieldateien sowie alle Aktualisierungen und Ergänzungen.

(2) "Nutzer" ist jede natürliche oder juristische Person, die die Software herunterlädt, installiert, ausführt, kopiert oder weitergibt.

(3) Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Nutzer erwirbt kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich die in § 2 beschriebenen Nutzungsrechte.

§ 2 EINGERÄUMTE NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Urheber räumt dem Nutzer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, die Software auf beliebig vielen Geräten zu installieren und zu nutzen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Nutzers stehen.

(2) Die Nutzung ist beschränkt auf private, nicht gewerbliche Zwecke im Zusammenhang mit der Flugsimulation (X-Plane).

(3) Der Nutzer darf Sicherungskopien für eigene Zwecke anfertigen.

(4) Anpassungen der Software für die ausschließlich eigene, private Nutzung sind zulässig. Die Weitergabe angepasster Fassungen ist untersagt (§ 3). Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere §§ 69d, 69e UrhG, bleiben unberührt.

(5) Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Urhebers in Textform (E-Mail genügt).

§ 3 BESCHRÄNKUNGEN

Dem Nutzer ist ohne vorherige Zustimmung in Textform insbesondere untersagt:

a) WEITERGABE UND ÖFFENTLICHE ZUGÄNGLICHMACHUNG — Die Software oder Teile davon zu vervielfältigen und weiterzugeben, hoch- zuladen, zu spiegeln oder anzubieten - insbesondere über Downloadportale, Add-on-Seiten, Tauschbörsen, Cloud-Ordner, Messenger- oder Discord-Server, Torrents, "Modpacks", Sammlungen oder vorkonfigurierte Simulator-Installa- tionen. Zulässig ist ausschließlich die Weitergabe eines Verweises auf die offizielle Bezugsquelle.

b) VERWERTUNG — Die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu unterlizenzieren, als Prämie, Zugabe oder Bestandteil eines entgeltlichen Angebots zu verwenden oder hinter eine Bezahlschranke zu stellen.

c) BEARBEITUNG UND ABGELEITETE WERKE — Bearbeitungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Erweiterungen, Portierungen auf andere Simulatoren oder Flugzeugmodelle sowie sonstige abgeleitete Werke zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.

d) ÜBERNAHME VON BESTANDTEILEN — Quelltext, Funktionsabläufe, Algorithmen, Datenstrukturen, Schnittstellen- definitionen, Gestaltung, Aufbau und Layout der Bedienoberfläche, Farb- und Gestaltungskonzept, Grafiken, Symbole, Klänge oder Texte in eigene oder fremde Produkte zu übernehmen, auch in abgewandelter oder neu geschriebener Form.

e) HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN — Urheber-, Marken-, Lizenz- oder Versionshinweise zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken. Das betrifft insbesondere die Kopfzeilen in Quelldateien, das Signet und die Wortmarke "Isar Simworks", Versions- und Build-Kennungen sowie Hinweise in der Bedienoberfläche.

f) UMBENENNUNG UND FALSCHE URHEBERANGABE — Die Software unter anderem Namen, anderer Marke oder als eigenes Werk zu veröffentlichen oder auszugeben.

g) NUTZUNG FÜR KÜNSTLICHE INTELLIGENZ — Die Software, ihre Quelltexte, Gestaltung oder Dokumentation als Trainings-, Feinabstimmungs- oder Auswertungsdaten für Systeme künstlicher Intelligenz oder maschinellen Lernens zu verwenden oder in Datensätze für solche Zwecke aufzunehmen. Ein Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG bzw. Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 wird hiermit ausdrücklich und maschinenlesbar erklärt.

h) GEWERBLICHE NUTZUNG — Die Software in gewerblichen Schulungs-, Trainings- oder Simulatorbetrieben oder sonst zu Erwerbszwecken einzusetzen. Ausdrücklich erlaubt bleibt das Zeigen der Software in Videos, Streams, Rezensionen und Anleitungen, auch wenn diese monetarisiert sind, solange die Software dabei nicht selbst zum Download oder Weiterverkauf angeboten wird.

i) UMGEHUNG VON SCHUTZMECHANISMEN — Technische Schutz-, Lizenz-, Prüf- oder Aktualisierungsmechanismen zu umgehen, zu entfernen oder unwirksam zu machen.

j) RÜCKENTWICKLUNG — Verschlüsselte oder kompilierte Bestandteile zu entschlüsseln, zu dekompi- lieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist.

§ 4 RECHTEVORBEHALT

Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt sind, verbleiben beim Urheber. Das Urheberrecht selbst ist nach deutschem Recht nicht übertragbar; eingeräumt werden ausschließlich Nutzungsrechte im Umfang des § 2. Aus der unentgeltlichen Bereitstellung folgt kein Verzicht auf Rechte.

§ 5 MARKEN UND UNABHÄNGIGKEIT

(1) "Isar Simworks" und das zugehörige Signet sind Kennzeichen des Urhebers. Sie dürfen nicht für eigene oder fremde Angebote, Weiterveröffentlichungen oder in einer Weise verwendet werden, die eine Verbindung zum Urheber oder dessen Billigung nahelegt. Die bloße Nennung zur Bezugnahme bleibt zulässig.

(2) X-Plane und Laminar Research, ToLiss, Hoppie ACARS, SkunkCrafts Updater sowie alle weiteren genannten Namen und Marken sind Kennzeichen ihrer jeweiligen Inhaber. Die Software ist ein unabhängiges Erzeugnis; es besteht keine Verbindung zu diesen Unternehmen, keine Zusammenarbeit und keine Billigung durch sie.

§ 6 BESTANDTEILE DRITTER

Soweit die Software Bibliotheken, Schriftarten, Grafiken, Daten oder sonstige Bestandteile Dritter enthält, gelten für diese Bestandteile vorrangig die in der Datei THIRD-PARTY-NOTICES.txt aufgeführten Lizenzbedingungen. Diese Lizenz schränkt die dort eingeräumten Rechte nicht ein.

§ 7 NETZWERKVERBINDUNGEN UND DATEN

(1) Die Software kann zur Erfüllung ihrer Funktionen einen lokalen Webserver im Rechner oder Heimnetz des Nutzers bereitstellen und Verbindungen zu Diensten Dritter herstellen (z. B. Datalink- oder Wetterdienste). Der Nutzer ist für den Betrieb in seinem Netzwerk und für dessen Absicherung verantwortlich.

(2) Für Dienste Dritter gelten ausschließlich deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die beiliegende Dokumentation.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Software wird unentgeltlich und "wie besehen" überlassen. Der Urheber sagt keine bestimmte Beschaffenheit, Fehlerfreiheit, Verfügbarkeit, Weiterentwicklung oder Eignung für einen bestimmten Zweck zu.

(2) Insbesondere wird keine Kompatibilität mit künftigen Fassungen von X-Plane, XPPython3, FlyWithLua, Flugzeugmodellen, Betriebssystemen oder anderen Zusatzprogrammen zugesagt.

(3) Bei unentgeltlicher Überlassung haftet der Urheber für Sach- und Rechts- mängel nur bei Arglist und grober Fahrlässigkeit (§§ 521, 523, 524 BGB).

§ 9 HAFTUNG

(1) Der Urheber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwie- genen Mängeln, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Der Nutzer ist für die Sicherung seiner Daten und seiner Simulator- Installation selbst verantwortlich.

(5) Die Software dient ausschließlich der Unterhaltung und Simulation. Sie ist nicht für die reale Luftfahrt, für anrechenbare Ausbildung oder für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt und darf dort nicht eingesetzt werden.

§ 10 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

(1) Die eingeräumten Rechte gelten unbefristet, enden jedoch automatisch und ohne gesonderte Erklärung, wenn der Nutzer gegen § 3 verstößt.

(2) Nach Beendigung hat der Nutzer die Nutzung einzustellen und sämtliche Kopien der Software zu löschen.

(3) Gesetzliche Ansprüche des Urhebers auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadenersatz und Vernichtung (§§ 97 ff. UrhG) bleiben unberührt.

§ 11 ÄNDERUNGEN DER LIZENZ

Für künftige Fassungen der Software gilt jeweils die dort beiliegende Lizenz. Bereits eingeräumte Rechte an bereits bezogenen Fassungen bleiben unberührt.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(5) Maßgeblich ist die vorstehende deutsche Fassung. Die nachfolgende englische Fassung dient ausschließlich der Information.

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